| (...) Diese Entscheidung
befasst sich mit einer ähnlich widerwärtigen Homepage, wie sie
der Kläger betreibt, nämlich einer rechtsradikalen "Kameradschaft-Gära",
die Gewerkschaftssekretäre u.ä. im Internet auf ähnliche
Weise anprangert, wie der Kläger. |
Dieser Versuch, kritische
Bürgerinnen & Bürger als Rechtsradikale zu beschimpfen, ging
gründlich in die Hose. Hinses Rechtsanwalt verlor bei seiner unsäglichen
Attacke komplett den Überblick darüber, dass er selbst den Kläger
vertritt und der MB-Herausgeber der Beklagte ist.
Der Versuch einen Vergleich
zwischen dem Mein-Bochum Stadtmagazin und einer Homepage von Nationalsozialisten
und Verbrechern, im politischen Meinungsstreit unter Demokraten, zu konstruieren,
stellt einen neuen Tiefpunkt in der "Hinse Affäre" dar. Eine geschmacklose
Entgleisung! So unfair kämpft nur einer der mit dem Rücken an
der Wand steht. |