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Anklage
"üble Nachrede" gegen Mein-Bochum-Stadtmagazin
III. Strafprozeß geplatzt Kronzeugin der Anklage plötzlich todkrank! Auch der dritte Versuch dem Herausgeber des Mein-Bochum-Stadtmagazins den Straftatbestand der "üblen Nachrede" nachzuweisen scheiterte. Wie bekannt hatte der IG-Metall-Chef von Bochum, Ludger Hinse, einen Strafantrag gestellt und dem Online-Magazin vorgeworfen, dass dieses ihm unterstellt habe Geld von der ADAM OPEL AG angenommen zu haben. Dieser Vorwurf wird von Seiten der Journalisten heftig bestritten! Nach Aussage des Herausgebers wurde nur die Praxis gebrandmarkt, dass die ADAM OPEL AG über viele Jahre hinweg das Hobby des IG-Metall-Chefs gesponsert hat, in dem die ADAM OPEL AG Kunstausstellungen des "Hobbymalers" finanziert und auch Transporte von Bildern und Skulpturen ect. durch Deutschland und sogar bis nach Süd-Amerika bezahlt hat. Der bisherige Prozessverlauf erbrachte, dass sich die ADAM OPEL AG dieses Engagement bis heute ca. 40.000 Euro hat kosten lassen, so die Angaben der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der ADAM OPEL AG. Zwei (2) Leserbriefe die vor 4 Jahren im Mein-Bochum-Stadtmagazin veröffentlicht worden waren, haben wegen dieser Tatsachen Ludger Hinse schwer unter Beschuss genommen und seinen sofortigen Rücktritt gefordert. Diese sehr persönlichen Attacken aus dem linken Gewerkschaftsflügel brachten den 1. IG-Metall-Bevollmächtigten so in Rage, dass jetzt seit fünf Jahren vor dem Strafrichter verhandelt wird, ohne dass ein Ende abzusehen ist. Am Rosenmontag platzte nun der dritte Strafprozess im Sitzungssaal C 34 im Erdgeschoss des Amtsgerichtes. Die Hauptbelastungszeugin der Staatsanwaltschaft ist schwer erkrankt und für die nächsten Wochen nicht "prozessfähig". Die verantwortliche Ärztin wagt zur Zeit keine positive Prognose, so dass es möglich erscheint, dass die Chefsekretärin von Ludger Hinse nie mehr auf ihren Arbeitsplatz wird zurückkehren können. Diese gesundheitliche Beeinträchtigung schliesst für eine sehr lange Zeit eine Befragung durch den Amtsrichter und der Staatsanwaltschaft mit anschließendem Trommelfeuer eines Kreuzverhöres durch die Verteidigung völlig aus. Die Genesung der Zeugin hat absoluten Vorrang. Der gesamte Strafprozess steht unter keinem günstigen Stern. Vielfach wird von einem Fluch gesprochen! Immerhin ist auch der mysteriöse Selbstmord eines Opelaners Bestandteil des Prozesses. Dieser arme Mann hatte sich unter ungeklärten Umständen Weihnachten 1998 in seinem Keller qualvoll erhängt. So platzte der erste Prozesstermin im Oktober 2001, weil keine Zeugen da waren. Eine schwere Blamage für den Staatsanwalt. Im November 2002 platzte der 2. Strafprozess, weil der angeklagte Herausgeber mit Herzinfarkt vom Stuhl kippte. Heute beim 3. Strafprozess im Februar 2004 ging es nun der Kronzeugin der Anklage an den Kragen. Eine geheimnisvolle Erkrankung, die für viele Spekulationen und Gerüchte Raum lässt. Alle rätseln wie konnten zwei völlig gesunde und quietschfidele Menschen in so kurzer Zeit auf die Schwelle des Todes geraten? Jetzt wird abgewartet und allen Erkrankten gute Besserung gewünscht. Der 4. Strafprozess wird nun vorbereitet. Komprimiert soll an 2 Tagen das Verfahren durchgezogen werden - so die Hoffnung des Richters Max Tecklenburg. Sogar ein Arzt, der die gesundheitliche Verfassung des Angeklagten wie auch der Zeugin minutiös überwachen soll wird akkreditiert. Dieser Prozess mutiert zum absoluten Psychokrimi. Man darf gespannt sein! Ein Reporter sarkastisch: "Hier geht es nicht mehr um gewinnen oder verlieren, hier geht's es nur noch ums nackte Überleben!" Dieser Aussage kann ich nichts mehr hinzufügen! Carsten S.C., Bochum, 24.02.2004 MB-Chefkommentator |
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