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Schornsteinfegergebühren
Als der Kümmerer-Toni aus Tirol, der sog. Wiege des Schornsteinfegerwesens, möchte ich mich aufklärend um die Schornsteinfeger-Gebühren kümmern. Dies auch unter dem Eindruck von informativen Kampagnen im SW3- Fernsehen, wo schon im Herbst 1998 ein verärgerter Zwangskunde behauptete: “Die Bezirksschornsteinfegermeister besitzen die Qualifikation eines angelernten Hilfsarbeiters“. Dies war eine provokante Äußerung, aber Eugen Steichele aus Stuttgart als Bundesinnungsmeister hat, obwohl er am 12.02. 01 bei seinem Auftritt im INFOMARKT im SW3 dazu Gelegenheit bestand, diese Äußerung nicht zurückgewiesen. Er wird seine Gründe haben. 1.
Gebühren für das Kaminfegen
Vorab noch: Die
Leistungen der Schornsteinfeger werden nach Arbeitswerten (AW), einer Art
Punktezahl bewertet. Das Entgeld für einen Punkt, d.h. den AW, wird
den Schornsteinfegermeistern jährlich neu vorgegeben.
Hinweis: Wenn sich die Kaminsohle (Reinigungsöffnung) im Keller befindet, der Normalfall also, zählt der Keller als ein Stockwerk. Ebenso rechnet der Dachboden als ein Stockwerk. Somit ergeben sich für unsere Beispielrechnung vier Stockwerke. Die Fegegebühr
setzt sich zusammen aus 1. der Grundgebühr und 2. der Kehrgebühr
pro Kehrung.
Es dürfen also keine zusätzlichen Wegegelder berechnet werden, auch nicht Überprüfungen von Zuluftöffnungen oder andere Positionen. Als Tiroler Bub
sind mir die Arbeitswerte für NRW nicht geläufig. Konfrontieren
Sie Ihren Schornsteinfeger mit der Frage nach dem derzeitigen Entgelt für
einen AW. Verlangen Sie eine transparente, überprüfbare Rechnung.
Achtung:
Russ erzeugt Krebs !!
Toni aus Südtirol, 10.05.2001
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