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Frost
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So,
meine Lieben, jetzt mal andersherum: Sie behaupten, dass Gerichts.-
+ Anwaltsgebühren im Streit zwischen L.Hinse und Ihnen von
der IG-Metall Deutschland bezahlt wurden. Also Mitgliedsbeiträge
für verschwendet worden sind! Haben Sie Beweise dafür?
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MB-Magazin
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Ja
zum Teil! Bewiesen werden kann, da Herr Hinse den Zivilprozess
in diesem Kleinkrieg zu 2/3 verloren hat, dass unsere anwaltlichen
Kosten entsprechend des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Landgerichtes
vom 30.07.2001 in Höhe von 808,13 DM von der IG-Metall-Deutschland
bezahlt worden sind. Mehr haben wir nie behauptet!
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