| Rechtsfrieden
in Gefahr! Bochumer Polizei verklagt Friedensaktivist und Bürgerrechtler Donnerstag, 09. Oktober 2003, findet der Prozeß gegen den Herausgeber, Martin Budich, statt Im Juni
2003 beauftragten zwei Bochumer Polizisten einen Rechtsanwalt. Die beiden
Beamten waren mit der Presseberichterstattung des linken Online-Magazins;
bo-alternativ.de, nicht ganz einverstanden und forderten eine Unterlassungsverpflichtungserklärung.Der Hintergrund: Die Beamten hatten in Zivil auf einer Friedensdemonstration am 12. April 2003 Dienst geschoben und hatten heimlich Videoaufnahmen von den Teilnehmern gemacht, dabei wurden sie von einem Demonstranten beobachtet und fotografiert. Dieses Foto wurde im Internetmagazin, bo-alternativ.de, innerhalb eines Artikels veröffentlicht. "Die beiden Ordnungshüter wurden da naturgemäß ziemlich durch den Kakao gezogen!" sagt man, aber nichts genaues weiß man. Der Rechtsanwalt beklagte: "In dem direkt daneben befindlichen Text werden seine zwei Mandanten als 'Schlapphüte' bezeichnet (...) und mit herabwürdigendem Text versehen". Der Anwalt forderte eine Unterlassungsverpflichtungserklärung, in der sich Budich bindend verpflichten sollte das Bild nicht mehr zu veröffentlichen. Einen Anspruch der Polizeiobermeister auf je 10.000 Euro, eine Art Schmerzensgeld, wurde dem streitbaren Chefredakteur auch noch angedroht, heißt es aus gut informierten Kreisen. Der Streitwert ist bewußt wieder einmal sehr hoch angesiedelt worden, um die Prozeßkosten und die Anwaltshonorare in die Höhe zu treiben. Diese Woche fällt die Entscheidung vor dem Landgericht und das wird bekanntlich sehr teuer. "So ruiniert man kritische Geister!" sagen Spötter. "Früher kamen Regimekritiker ins Zucht.-, heute ins Armenhaus!" werden Zyniker in ihrem Zorn deutlicher. Das Vertrauen in eine unabhängige Justiz und faire Polizei ist dahin. Hier traut jede Seite der anderen die grössten Schweinereien zu! Die Vorwürfe einer "Gesinnungsjustiz", was auch immer das heißen mag und von "Schauprozessen" gegen Friedensaktivisten und Bürgerrechtler machen in der alternativen Szene die Runde. Man fühlt sich anscheinend wieder politisch verfolgt in Bochum. Die Fronten sind vergiftet. Die Verantwortlichen von bo-alternativ.de sehen der Auseinandersetzung mit der Polizei allerdings sehr gelassen entgegen. "Wenn bo-alternativ verklagt würde, in Zukunft keine Bilder von Polizisten auf Demonstrationen mehr zu veröffentlichen, dann wäre dies ein Urteil von erheblicher Tragweite," sagt Martin Budich, der Herausgeber des linken Info-Magazins. Der Medienmacher beruft sich auf die Meinungs.- und Pressefreiheit, die verfassungsmäßig garantieren Grundrechte jedes einzelnen Bürgers. Der Anwalt der Gegenseite versucht dahingegen diese Grundrechte mit den Persönlichkeitsrechten und dem Recht auf das eigene Bild oder dem Schutz der Privatsphäre seiner Mandanten auszuhebeln. In diese Waagschale legt auch der mächtige Bochumer Polizeipräsident sein ganzes politisches Gewicht. "Wenner will endlich Budich's Kopf!" tuschelt man hinter vorgehaltener Hand. Vom Umfeld des Polizeichefs wird eine Hetzjagd auf diese Trophäe natürlich vehement bestritten. Zugegeben wird aber, dass ohne Wenner's O-kay die beiden Polizisten wohl kaum einen Anwalt eingeschaltet hätten. Wahrscheinlich ist, dass Vorgesetzte die Beamten zu diesem Schritt "ermuntert" haben, um endlich mit dem obersten Guru der alternativen Szene ein Exempel statuieren zu können, das alle Sympathisanten schockt und in den Untergrund bzw in die innere Emigration treiben soll. In dieser aufgeheizten Atmosphäre kommt es nun auf das Gericht, auf jede einzelne Richterin und Richter an. Der Rechtsstaat steht auf der Kippe! Es gilt das Motto: Alle Demokraten müssen in diesem Prozess auf der Seite von Martin Budich stehen! Donnerstag, dem 09. Oktober, findet der Zivilprozeß gegen Martin Budich statt. Bochumer Landgericht,11:30 Uhr, Raum 145! Auf Überraschungen darf man gefaßt sein! Carsten S.C., Bochum, 07.10.2003 MB-Chefkommentator |
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