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Niederlage
für die Pressefreiheit
Das Gericht teilte gleich zu Beginn der Verhandlung mit, dass es die Rechtsauffassung der klagenden Anwälte der Polizisten teile und im Prinzip keinen Erörterungsspielraum sehe.Das Bochumer Friedensplenum sieht in der Gerichtsverhandlung eine Farce. Die Art und Weise, wie die Polizisten sich absprachewidrig und provozierend auf der Kundgebung des Friedensplenums verhalten haben, wurde von dem Gericht nicht als gravierend genug bewertet, um einzuräumen, dass die Darstellung dieses Verhaltens durch die Pressefreiheit garantiert ist. Das Recht am Bild von zwei Polizisten wurde eindeutig höher bewertet als das Recht auf die Berichterstattung über ein skandalöses Verhalten von zwei Polizeibeamten. Dies muss vor allem vor dem Hintergrund gesehen werden, dass es in den letzten Jahrzehnten auf keiner der Demonstrationen des Bochumer Friedensplenums zu einem Zwischenfall gekommen ist und dabei die Zusammenarbeit des Bochumer Friedensplenums mit der Polizei bisher außerordentlich gut war. In allen Absprachen des Friedensplenums mit der Bochumer Polizei ist immer wieder von der Polizei versichert worden, dass nur dann gefilmt würde, wenn Straftaten zu erwarten seien oder bereits begangen wurden. Das Bochumer Friedensplenum ist der Ansicht, dass es die Pressefreiheit in unserem Lande erlauben muss, dass ein solches Verhalten der Polizei, wie es die beiden Polizisten gezeigt haben, dokumentiert und kritisiert werden darf. Schon allein die Verhandlungsführung des Landgerichts gegen den Verantwortlichen von bo-alternativ.de lässt beim Bochumer Friedensplenum den Verdacht aufkommen, dass hier ganz systematisch eine kritische Stimme in Bochum zum Schweigen gebracht werden soll. Annemarie
Grajetzky, Bochum, 09.10.2003 |
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Friedensplenum
Bochum |
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